User Generated Content

Mit User Generated Content (zu deutsch: nutzergenerierte Inhalte; Abkürzung: UGC) werden Medieninhalte beschrieben, die nicht von einem Webseiten-Betreiber angeboten werden, sondern von dessen Nutzern erstellt werden. Bei UGC handelt es sich um publizierte, kreative Inhalte, die ein Webseiten-Besucher außerhalb von professionellen Routinen selbst erstellt hat.

Arten von User Generated Content
Die bekanntesten und verbreitetsten Arten von UGC sind folgende:

Kommentare auf Webseiten
Rezensionen
Online-Texte (z.B. Gastbeiträge auf Blogs, eingereichte Kurzgeschichten oder auch Wikipedia-Texte)
Videos (bekannteste UGC-Plattform: youTube)
Fotos (bekannteste UGC-Plattform: Flickr)

Urheberrechte
Während Kommentare und Foreneinträge im Internet in der Regel zu kurz und zu allgemein sind, um einen urheberrechtlichen Schutz als Sprachwerk (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG) zu erreichen, sind längere und individuellere Texte, wie beispielsweise Wiki-Einträge, häufig sehr wohl von einem so hohen schöpferischen Gehalt, dass sie urheberrechtlich geschützt sein können. Für Fotos gelten sogar noch strengere Urheberrechte: die sogenannten Leistungsschutzrechte des Fotografen. Diese gelten für alle Fotos gemäß § 72 UrhG. Ähnliche Leistungsschutzrechte gelten für Produzenten von Filmen (§ 2 Abs.1 Nr. 6 UrhG, § 95 UrhG).
Steht UGC unter einem urheberrechtlichen Schutz, dürfen die von den Usern generierten Inhalte in der Regel nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Urhebers veröffentlicht, weitergegeben oder sonst wie genutzt werden. Webseiten, die UGC veröffentlichen, sind deshalb gut beraten ihre Nutzungsbedingungen bzw. AGBs entsprechend anzupassen und darin Lizenzbedingungen zu formulieren, die eine Befugnis enthalten, um den UGC auf bestimmte oder alle Nutzungsarten nutzen zu dürfen.

Vorteile für Webseiten-Betreiber
UGC ist für den Webseitenbetreiber kostenlos. Dieser braucht dank UGC im besten Fall keinen kostenpflichtigen Content (Texte, Bilder oder Videos) für seine Webseite mehr einzukaufen.
UGC ist in der Regel einzigartiger, qualitativ hochwertiger Content, der von Suchmaschinen bevorzugt wird. UDC ermöglicht der Webseite dadurch bessere Chancen auf ein hohes Ranking bei den meisten Suchmaschinen.
UGC fördert die Mundpropaganda im Web und sorgt im besten Fall dafür, dass die Community schnell wächst.
UGC in Form von Rezensionen oder Kommentaren bietet eine effiziente und sehr kostengünstige Möglichkeit, an qualifiziertes Feedback der eigenen Kunden bzw. Feedback von potenziellen Käufern zu einem Produkt zu gelangen. Die von des Internetusern selbst erstellten Beiträge können dazu genutzt werden, eine Dienstleistung, ein Produkt oder auch eine ganze Produktpalette zu verbessern und sie den aktuellen Bedürfnissen der Kundschaft anzupassen.

Risiken
Die Qualität von UGC kann stark schwanken. Wird minderwertiger UGC mit vielen Rechtschreibfehlern produziert kann dies der Suchmaschinen-Optimierung einer Seite abträglich sein.
UGC lässt sich nur in den seltensten Fällen steuern oder deutlich beeinflussen. Daher muss der Webseiten-Betreiber auch mit kritischen und ungewollten User-Beiträgen rechnen.
Grundlage von regelmäßig produziertem UGC ist eine funktionierende Community. Diese möchte mit Respekt und Anerkennung behandelt und auch professionell und ehrlich betreut werden. Eine große Community hat stets die Macht der Masse hinter sich, die für die Reputation des Webseiten-Inhabers sehr gefährlich werden kann (durch einen Shitstorm beispielsweise).
Die häufigsten Rechtsverletzungen, die durch UGC entstehen, sind Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechtsverstösse. In Deutschland ist es zwar so, dass der Plattformbetreiber ohne einen entsprechenden Hinweis auf einen rechtsverletzenden Inhalt für fremde Inhalte solange er darüber nicht informiert wurde nicht haftbar ist, dennoch können Rechtsverletzungen, die durch UGC begangen werden zu einer Anklage führen und einen kostenintensiven Gerichtsprozess nach sich ziehen. Weitere rechtliche Informationen finden Sie auf den Seiten von http://www.gewerblicherrechtsschutz.pro/index.php?id=internetplattform_haftung

(C) (Okt.2011) - München/Baldham

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