Virales Marketing

Virales Marketing (auch Viralmarketing oder Virusmarketing genannt) ist ein Konzept, das Internetuser dazu animieren soll, Werbebotschaften aus eigenen Stücken weiter zu verbreiten. Der Internetnutzer wird hierbei zum Werbeträger, auch wenn ihm das in der Regel nicht bewusst ist. Der Begriff „Viral“ wird deshalb verwendet, weil die Werbebotschaft, ähnlich wie bei einem biologischen Virus, in kürzester Zeit von Mensch zu Mensch weitergegeben wird.

Eingesetzte Werbemittel
Der Großteil der viralen Kampagnen wird derzeit mit Hilfe von lustigen, außergewöhnlichen Internetvideos umgesetzt. Diese Clips werden in den meisten Fällen absichtlich so gefilmt, dass sie den Eindruck vermitteln von einem Hobbyfilmer gedreht worden zu sein. Somit ist der Clip nicht gleich als Werbung zu erkennen und wird bereitwilliger im internet weiterempfohlen. Virale Kampagnen funktionieren aber nicht nur über unterhaltsame Webvideos, es werden bei einigen Viralen Kampagnen auch gezielt gestreute Gerüchte in Form von Text und Bild verbreitet. Ziel im Viralen Marketing ist es, das Produkt bzw. die Marke bei einer bestimmten Zielgruppe ins Gespräch zu bringen und das kann mit den unterschiedlichsten Werbemitteln erfolgen.

Grundvoraussetzungen
Damit eine virale Marketingkampagne Erfolg hat ist es wichtig den Internetusern einen Mehrwert zu bieten. Die Interenetnutzer sollen ihre Freunde und Bekannte schließlich von dem Content begeistern, der sich im Netz verbreiten soll. Und das wird nur geschehen, wenn dieser auf einem Mehrwert basiert. Der zweite Erfolgsfaktor betrifft die Meinungsführer im Netz. Blogger, Moderatoren von Foren, sowie aktive Mitglieder von Gruppierungen innerhalb sozialer Netzwerke sind der Schlüssel zu einer funktionierenden Kommunikation im Netz. Können diese von dem Werbemittel der Kampagne überzeugt werden, ist der Grundstein für eine erfolgreiche Verbreitung gelegt.

Risiken
Da die eingesetzten Werbemittel von Viral Marketing Kampagnen häufig nicht eindeutig als Werbung zu erkennen sind, kann der Eindruck von Schleichwerbung entstehen. Und Schleichwerbung ist in Deutschland gemäß Rundfunkstaatsvertrag (§7 RStV) und nach Ziffer 7 des Pressekodexes verboten. Zusätzlich wird bei Schleichwerbung das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (§ 4 UWG) gebrochen. Unternehmen und Werbeagenturen laufen bei einer Viralmarketing-Kampagne deshalb häufig Gefahr sich strafbar zu machen.

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